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D&O - Managerhaftpflicht

D & O - Managerhaftpflicht

Managerhaftpflicht - D&O

... wer entscheidet haftet

Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte des Management-Teams treffen jeden Tag mehrmals wichtige Entscheidungen für ihr Unternehmen. Werden dabei Fehlentscheidungen getroffen, kann die Folge und der entstandende Schaden für die Firma existenzgefährlich werden. Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer haften persönlich uneingeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich haften. Schützen Sie sich und Ihr Vermögem - mit einer geeigneten Managerhaftpflicht, auch D&O Versicherung (Directors & Officers) genannt.

Was ist versichert?

  • Die Versicherung eignet sich für Mitglieder geschäftsführender Organe und gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass jemand für einen Vermögensschaden haftbar gemacht wird, wenn dies in Verbindung zu seiner ausgeübten Tätigkeit steht
  • Versichert sind Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Dies sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten

 

In welchen Fällen bin ich versichert?

Beispiele:

  • Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete Serveranlage. Die Anlage muss ausgetauscht werden, womit hohe Kosten verbunden sind
  • Bei Abschluss eines Vertrags mit nicht zu verachtenden Risiken unterschreibt der Geschäftsführer nicht eindeutig für seine GmbH. Der Vertragspartner verlangt später von ihm persönlich Schadensersatz
  • Der Vorstandssprecher eines mittelgroßen Industrieunternehmens (AG) möchte einen etwas kleineren Mitbewerber übernehmen, der sich momentan in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befindet und günstig erscheint. Nach der Fusion bereitet die Integration große Probleme und bringt das neu entstandene Unternehmen, ebenfalls in Schwierigkeiten. Die Eigentümer verlangen Schadensersatz vom Vorstand

 

In welchen Fällen bin ich NICHT versichert?

Nicht versichert bleiben unter Anderem:

  • Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung
  • Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

 

Top Gründe für eine gute D&O Versicherung

  • Weltweiter Versicherungsschutz. Für die USA gelten besondere Regeln
  • Spezialisierte Anwälte beraten Sie bei Rechtsstreitigkeiten, auch hinsichtlich beruflicher Reputation (angemessene Gebühren und Ausgaben, um den Schaden durch Reputationsminderung oder Verlust abzuwehren)
  • Sehr guter Versicherungsschutz für die Haftung im Innen- sowie auch im Außenverhältnis

 

ML-Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • im Falle eines Vermögensschadens besonders die berufliche Reputation betroffen sein kann. Der D&O Versicherungsschutz umfasst angemessene und erforderliche Gebühren, um den Reputationsschaden an der Person finanziell abzuwehren.
  • zusätzlich durch den gesetzlichen Pflichtteil für Vorstände und den Aufsichtsrat eine Decklungslücke entsteht? Eine D&O Selbstbehaltsversicherung sichert dies ab und ist daher oftmals zu empfehlen

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Empfehlung

Als Manager, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist sollten Sie sich immer für eine Manager-Haftpflicht (D&O-Versicherung) entscheiden, um Ihr Privatvermögen bei Fehlentscheidungen zu sichern.

Auch wenn Sie nicht entscheiden, haften Sie, z.B. aus grobem Organisationsverschulden.

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