• 150 Premium-Partner zur Auswahl
  • 85 Jahre Erfahrung
  • Schadensservice
  •  Individualberatung
  • Persönliche Ansprechpartner
Straf-Rechtsschutz-Versicherung

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung

- wenn der Staatsanwalt an die Tür klopft... -

Bei der Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Betrieb unangekündigt ermitteltn könnte und kistenweise Unterlagen und IT-Geräte mitnimmt, ist jedem Inhaber oder Geschäftsführer wie auch Vorstand oder Aufsichtsrat gleichermaßen unwohl. Jedoch ermittelt die Staatsanwaltschaft häufiger, als Sie denken. Hinzu kommt, dass so eine Ermittlung sich durchaus über Jahre hinziehen kann und man das Ergebnis leider auch nicht vorhersehen kann. 

So kann das Fahren eines Mitarbeiters ohne Führerschein schnell zur Ermittlung der Staatsanwaltschaft führen. Genauso wie eine versehentliche falsche Buchung eines Mitarbeiters oder Steuerberaters zur Anschuldigung einer Steuerhinterziehung und einem Steuerstrafverfahren folgen kann. Eine nicht fachgerecht durchgeführte Isolierung eines Gebäude könnte im Brandfall zur Ermittlung eines Staatsanwaltes führen. Dies gilt auch für nicht ordnungsgemäß gesicherte Dachdecker auf einem Gerüst, wenn sie abstürzen, Masseure, die von ihren Kunden aufgrund einer Belästigung verklagt werden oder der Fliesenleger, der seine Fliesenreste im Wald entsorgt und verklagt wird. Hier gibt eine ganze Reihe von weiteren Beispielen, die verdeutlichen, wie schnell es ungewollt zur Ermittlung der Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen kommen kann.

Eine Universal-Straf-Rechtsschutz- oder Spezial-Straf-Rechtschutz-Versicherung schützt Sie, Ihre rechtlichen Interessen Ihrer Firma.

Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung - Für wen ist sie geeignet?

  • Eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung oder auch Univeral-Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Unternehmen und Freiberufler geeignet, die sich und Ihre Firma vor den hohen finanziellen Kosten schützen wollen, die durch die Verteidigung gegen ein strafrechtliches Verfahren durch die Staatsanwaltschaft entstehen können.

 

In welchen Fällen bin ich versichert?

Versichert ist grundsätzlich das Unternehmen als Versicherungsnehmer sowie die Arbeitnehmer des Betriebes. Unter anderem sind folgende Leistungen bei einer strafrechtlichen Verfolgung abgesichert:

  • Die Kosten eines Anwaltes oder Fachanwaltes für Strafrecht, mit angemessener Honorarvereinbarung über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) hinaus.
  • Die anfallenden Gerichtskosten.
  • Die zusätzlich anfallenden Kosten für Gutachten und Sachverständige.
  • Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch Zusatzleistungen wie die Lohnfortzahlung bei Untersuchungshaft oder die psychologische Betreuung von Angehörigen mitversichert sein (z. B. bei Strafvorwurf mit U-Haft in Südostasien).

 

In welchen Fällen bin ich nicht versichert:

  • Die Leistungen der Straf-Rechtsschutzversicherung dient grundsätzlich dazu, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen. Sollte das Verfahren allerdings mit einem rechtskräftigen Schuldspruch (Urteil mit Vorsatzvorwurf) gegen Sie beendet werden, sind die vom Versicherer vorgestreckten Leistungen an diesen zurück zu erstatten. 

 

STRATEGO - Tipp: Wussten Sie schon dass...

  • in einer privaten oder betrieblichen Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Strafrechtsschutz oder erweitertem Straf-Rechtsschutz ist der Tatvorwurf des Vorsatz nicht versichert ist, sondern nur im Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Universal-Straf-Rechtsschutz.
  • Bei Steuerrechtsfällen grundsätzlich eine vorsätzliche Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Auch diese ist nur im Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Universal-Rechtsschutz mitversichert, solange Sie nicht rechtskräftig verurteilt werden.
  • Angefallene Entschädigungen für Zeugen mit abgesichert sind.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Empfehlung

Es gibt so viele Gesetze, die Sie, Ihr Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Ihr Anwalt auch nicht kennen, sodass Sie als Manager, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist immer mit einem Bein im Gefängnis stehen und das nur weil Sie für den Fehler anderer gerade stehen müssen.

Sichern Sie sich deshalb mit einer Spezial- oder Universal-Strafrechtsschutz-Versicherung gegen die hohen Rechtskosten und Kautionen ab.

Dieses ist für Manager häufig auch sehr interessant