- wenn der Staatsanwalt an die Tür klopft... -
Bei der Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Betrieb unangekündigt ermitteltn könnte und kistenweise Unterlagen und IT-Geräte mitnimmt, ist jedem Inhaber oder Geschäftsführer wie auch Vorstand oder Aufsichtsrat gleichermaßen unwohl. Jedoch ermittelt die Staatsanwaltschaft häufiger, als Sie denken. Hinzu kommt, dass so eine Ermittlung sich durchaus über Jahre hinziehen kann und man das Ergebnis leider auch nicht vorhersehen kann.
So kann das Fahren eines Mitarbeiters ohne Führerschein schnell zur Ermittlung der Staatsanwaltschaft führen. Genauso wie eine versehentliche falsche Buchung eines Mitarbeiters oder Steuerberaters zur Anschuldigung einer Steuerhinterziehung und einem Steuerstrafverfahren folgen kann. Eine nicht fachgerecht durchgeführte Isolierung eines Gebäude könnte im Brandfall zur Ermittlung eines Staatsanwaltes führen. Dies gilt auch für nicht ordnungsgemäß gesicherte Dachdecker auf einem Gerüst, wenn sie abstürzen, Masseure, die von ihren Kunden aufgrund einer Belästigung verklagt werden oder der Fliesenleger, der seine Fliesenreste im Wald entsorgt und verklagt wird. Hier gibt eine ganze Reihe von weiteren Beispielen, die verdeutlichen, wie schnell es ungewollt zur Ermittlung der Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen kommen kann.
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Versichert ist grundsätzlich das Unternehmen als Versicherungsnehmer sowie die Arbeitnehmer des Betriebes. Unter anderem sind folgende Leistungen bei einer strafrechtlichen Verfolgung abgesichert:
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Es gibt so viele Gesetze, die Sie, Ihr Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Ihr Anwalt auch nicht kennen, sodass Sie als Manager, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist immer mit einem Bein im Gefängnis stehen und das nur weil Sie für den Fehler anderer gerade stehen müssen.
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