- Vorsorge mit Geschichte -
Die traditionellen Pensionskassen existieren i.d.R. seit Jahrzehnten und wurden von einem oder mehreren Unternehmen gegründet, oft als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Vereinsmitglieder sind die Arbeitgeber, die ihre Beiträge in die Pensionskasse zahlen. Pensionskassen dürfen mit einem höheren Rechnungszins kalkulieren als dem für Renten- und Lebensversicherungen vorgeschriebenen Garantiezins von derzeit 0,9 Prozent (2020).
Dadurch sind hier die Renditechancen höher. Die Pensionskasse wird von einer Firma oder mehreren Firmen zusammen gegründet. Die Aufgabe besteht darin, als Vorsorgeeinrichtung für die eigenen Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten.
Die Mitarbeiter können einen Teil des Bruttolohns direkt steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Die Pensionskasse garantiert den Versicherten festgelegte Versorgungsleistungen und einen gewissen Versicherungsschutz (Rente im Alter, Hinterbliebenenschutz im Todesfall etc.). Die Leistungen und Produkte gleichen den Angeboten der klassischen Lebens- und Rentenversicherungen. Wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, kann der Vertrag privat oder beim neuen Arbeitgeber beibehalten und fortgeführt werden.
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Die Pensionskasse eignet sich speziell für mittelständische Unternehmen. Der Verwaltungsaufwand ist für Unternehmen relativ gering, da Pensionskassen in der Regel externe Einrichtungen sind. Bei der Auswahl der Pensionskassen sollte man genau auf die Tarife achten, denn zwischen den Angeboten der verschiedenen Pensionskassen gibt es große Unterschiede.