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Pensionsfonds

Pensionsfonds

Pensionsfonds

-  flexible Vorsorgegestaltung -

Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondvereins auf Gegenseitigkeit  (VVaG) haben. Mit Pensionsfonds beteiligen sich Arbeitnehmer an Chancen und Risiken der Börse. Pensionsfonds können – im Unterschied zu Versicherungen und Pensionskassen – ein größeres Risiko bei der Vermögensanlage eingehen und das Sparkapital in börsennotierten Geldanlagen wie Aktien oder Aktienfonds anlegen. Dadurch sind hier die Renditechancen höher.

Wie funktioniert ein Pensionsfonds?

Ein oder mehrere Arbeitgeber können einen Pensionsfonds nutzen. Die Parteien schließen einen Pensionsvertrag und einen Pensionsplan ab. Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer und haften für die eingezahlten Beiträge. Die Beiträge können vom Arbeitnehmer über Gehaltsverzicht (Gehaltsumwandlung) sowie über den Arbeitgeber als arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung oder von beiden Parteien als Mischform finaziert werden.

In allen Fällen haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer große Vorteile.

 

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge über einen Pensionsfonds Interessant?

  • Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung. Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung binden und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Sie zeigen soziale Verantwortung und stärken das Image Ihres Unternehmens.
  • Mittel zur Mitarbeitergewinnung. Bei der Personalgewinnung spielt eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Sie können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen und damit Ihre Verhandlungsposition bei der Personalgewinnung verbessern.
  • Ersparnis. Zahlungen des Arbeitgebers an den Pensionsfonds sind Betriebsausgaben

 

Top Gründe für den Pensionsfonds

  • Keine Bilanzberührung
  • Minimaler Verwaltungsaufwand, da ausgelagerte Versorgung
  • Möglichkeit der steuerfreien Übertragung oder Auslagerung von Pensionszusagen, Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen auf den Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EstG
  • Die Renditechancen sind höher – vor allem bei möglichst langer Laufzeit.
  • Flexible und individuelle Gestaltung möglich
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge möglich

 

STRATEGO - Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • die Höhe der monatlichen Beiträge nicht gesetzlich festgelegt ist und jederzeit angepasst werden kann.
  • ein Pensionsfonds sich positiv auf die Unternehmenskennzahlen auswirkt.
  • das die Beiträge in einem Pensionsfonds auch in einem höheren Maß an der Börse angelegt werden können.
  • bestehende Pensionszusagen an Geschäftsführer oder leitenden Angestellte in den Pensionsfond ausgelagert werden, um die Rückstellungen aus der Bilanz zu entfernen (z.B. vor Verkauf der Firma)

 

Weiter Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme

Unsere Empfehlung an Sie

Pensionsfonds eignen sich speziell für große und mittelständische Unternehmen, die zugunsten einer höheren Eigenkapitalquote die betriebliche Altersvorsorge auslagern möchten. Das Risiko ist größer als bei konservativeren Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie Direktversicherung oder Pensionskasse. Lohnend sind Pensionsfonds deshalb insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber Beiträge leistet.

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