- flexible Vorsorgegestaltung -
Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) haben. Mit Pensionsfonds beteiligen sich Arbeitnehmer an Chancen und Risiken der Börse. Pensionsfonds können – im Unterschied zu Versicherungen und Pensionskassen – ein größeres Risiko bei der Vermögensanlage eingehen und das Sparkapital in börsennotierten Geldanlagen wie Aktien oder Aktienfonds anlegen. Dadurch sind hier die Renditechancen höher.
Ein oder mehrere Arbeitgeber können einen Pensionsfonds nutzen. Die Parteien schließen einen Pensionsvertrag und einen Pensionsplan ab. Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer und haften für die eingezahlten Beiträge. Die Beiträge können vom Arbeitnehmer über Gehaltsverzicht (Gehaltsumwandlung) sowie über den Arbeitgeber als arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung oder von beiden Parteien als Mischform finaziert werden.
In allen Fällen haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer große Vorteile.
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Pensionsfonds eignen sich speziell für große und mittelständische Unternehmen, die zugunsten einer höheren Eigenkapitalquote die betriebliche Altersvorsorge auslagern möchten. Das Risiko ist größer als bei konservativeren Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie Direktversicherung oder Pensionskasse. Lohnend sind Pensionsfonds deshalb insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber Beiträge leistet.