• 150 Premium-Partner zur Auswahl
  • 85 Jahre Erfahrung
  • Schadensservice
  •  Individualberatung
  • Persönliche Ansprechpartner
Pensionszusage

Pensionszusage

Pensionszusage

-  die Rente vom / für den Chef -

Die Pensionszusage weist gegenüber den anderen Durchführungswegen – Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse – einige Alleinstellungsmerkmale auf. Da es keine zwischengeschalteten Versorgungsträger gibt, werden Rentenleistungen direkt vom Unternehmen an die Pensionäre erbracht.

Deshalb müssen für die Pensionszusage in jedem Fall betriebsinterne, pensionsdeckende Rückstellungen gebildet werden. Diese erscheinen gemäß den Bilanzierungsvorschriften des HGB auf der Passiva-Seite der Unternehmensbilanz und sind dem Bereich des Fremdkapitals zuzurechnen. Eine Direktzusage (auch: Pensionszusage) ist eine arbeitsrechtlich bestehende Verpflichtung eines Unternehmens, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Witwenrente im Todesfall) zu zahlen.

Wie funktioniert eine Pensionszusage?

Die Mitarbeiter, Geschäftsführer oder auch Gesellschafter-Geschäftsführer erhalten vom Unternehmen eine Versorgungszusage, in welcher die Leistungen in vollem Umfang beschrieben sind. Neben einer Altersvorsorge können hier auch Leistungen für den Fall der Invalidität (Unfall oder Berufsunfähigkeit), sowie Rentenzahlungen an Hinterbliebene (Witwenrente und Waisenrente) vereinbart werden. Das Unternehmen geht hiermit eine Verpflichtung auf Zahlung von Versorgungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt ein und muss hierfür entsprechende Rückstellungen in seiner Bilanz bilden. Diese Rückstellungen müssen in ausreichender Höhe gebildet werden, damit der zu erwartende Versorgungsfall auch tatsächlich aus den Mitteln des Unternehmens ausfinanziert werden kann.

I.d.R. schließt der Arbeitgeber mit einem Lebensversicherungsunternehmen eine Rückdeckungsversicherung zur Erfüllung der Ansprüche aus der Versorgungszusage ab. In dieser Konstellation ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, Begünstigter und Beitragszahler in einem. Der Arbeitnehmer erhält als versichertes Risiko (versicherte Person) später die Leistungen direkt von seinem Arbeitgeber.

 

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionszusage Interessant?

  • Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung. Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung binden und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere leitende Mitarbeiter, Prokuristen und Geschäftsführer. Sie zeigen soziale Verantwortung und stärken das Image Ihres Unternehmens.
  • Mittel zur Mitarbeitergewinnung. Bei der Personalgewinnung spielt eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Sie können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen und damit Ihre Verhandlungsposition bei der Personalgewinnung verbessern.
  • Flexible Gestaltung. Weil bei der Pensionszusage die Höhe der eingezahlten Beiträge praktisch unbegrenzt steuerfrei ist, ermöglicht dieser Durchführungsweg eine besonders flexible Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge.

 

Top Gründe für die Pensionszusage

  • Die innerbetrieblichen Pensionsrückstellungen werden in der Bilanz als Fremdkapital aufgeführt und wirken sich daher gewinnmindernd aus. Dadurch spart die Gesellschaft Körperschaft- und Gewerbesteuer.
  • Auch die Verzinsung dieses Fremdkapitals bewirkt eine Gewinnminderung und somit steuerliche Ersparnisse.
  • Beiträge, die der Arbeitgeber an die Direktzusage zahlt, können in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
  • Individuelle Ausgestaltung in Art, Höhe, Umfang und Struktur der Zusage, daher besonders interessant für Gesellschafter-Geschäftsführer.
  • Durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung erfolgt eine Auslagerung betriebsfremder Risiken; im Versorgungsfall entsteht kein Liquiditätsengpass für das Unternehmen.

 

STRATEGO - Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • die Höhe der eingezahlten Beiträge praktisch unbegrenzt als Betriebsausgabe steuermindernd sind.
  • Aber: Die Direktzusage muss für die steuerliche Anerkennung dem Grunde und der Höhe nach angemessen sein. Je nach Beteiligungsgrad an der Gesellschaft werden unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt.
  • neben der Alters- auch die Invaliditäts- und die Hinterbliebenenversorgung abgesichert werden kann.
  • das Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer häufig im Fokus der Finanzverwaltung stehen. Eine regelmäßige Überprüfung ist ratsam !
  • viele bestehende alte Pensionszusagen nicht überprüft wurden oder hierdurch hohe Versorgungslücken entstanden sind.
  • eine Versorgungszusage (Pension) sich erdient (verdient) werden muss. Das Finanzamt erkennt die Zusage nur als Betriebsausgabe an, wenn diese mindestens 10 Jahre vor dem Ruhestand vereinbart wurde.

 

Weiter Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme

Unsere Empfehlung an Sie

Die Pensionszusage eignet sich insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder leitende Angestellte, da die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei sind. Die Finanzierung der Pensionszusage erlaubt somit eine hohe steuerfreie Einzahlung, sodass der Nettoaufwand für das Unternehmen geringer ausfällt.

Das könnte noch zu Ihnen passen