- die Rente vom / für den Chef -
Die Pensionszusage weist gegenüber den anderen Durchführungswegen – Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse – einige Alleinstellungsmerkmale auf. Da es keine zwischengeschalteten Versorgungsträger gibt, werden Rentenleistungen direkt vom Unternehmen an die Pensionäre erbracht.
Deshalb müssen für die Pensionszusage in jedem Fall betriebsinterne, pensionsdeckende Rückstellungen gebildet werden. Diese erscheinen gemäß den Bilanzierungsvorschriften des HGB auf der Passiva-Seite der Unternehmensbilanz und sind dem Bereich des Fremdkapitals zuzurechnen. Eine Direktzusage (auch: Pensionszusage) ist eine arbeitsrechtlich bestehende Verpflichtung eines Unternehmens, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Witwenrente im Todesfall) zu zahlen.
Die Mitarbeiter, Geschäftsführer oder auch Gesellschafter-Geschäftsführer erhalten vom Unternehmen eine Versorgungszusage, in welcher die Leistungen in vollem Umfang beschrieben sind. Neben einer Altersvorsorge können hier auch Leistungen für den Fall der Invalidität (Unfall oder Berufsunfähigkeit), sowie Rentenzahlungen an Hinterbliebene (Witwenrente und Waisenrente) vereinbart werden. Das Unternehmen geht hiermit eine Verpflichtung auf Zahlung von Versorgungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt ein und muss hierfür entsprechende Rückstellungen in seiner Bilanz bilden. Diese Rückstellungen müssen in ausreichender Höhe gebildet werden, damit der zu erwartende Versorgungsfall auch tatsächlich aus den Mitteln des Unternehmens ausfinanziert werden kann.
I.d.R. schließt der Arbeitgeber mit einem Lebensversicherungsunternehmen eine Rückdeckungsversicherung zur Erfüllung der Ansprüche aus der Versorgungszusage ab. In dieser Konstellation ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, Begünstigter und Beitragszahler in einem. Der Arbeitnehmer erhält als versichertes Risiko (versicherte Person) später die Leistungen direkt von seinem Arbeitgeber.
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Die Pensionszusage eignet sich insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder leitende Angestellte, da die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei sind. Die Finanzierung der Pensionszusage erlaubt somit eine hohe steuerfreie Einzahlung, sodass der Nettoaufwand für das Unternehmen geringer ausfällt.