• 150 Premium-Partner zur Auswahl
  • 85 Jahre Erfahrung
  • Schadensservice
  •  Individualberatung
  • Persönliche Ansprechpartner
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

 

Wenn man Entscheidungen für seine Kunden trifft und diese berät, hat man ein hohes Maß an Verantwortung zu tragen. Wir versichern Sie für den Fall, dass auch Ihnen als Experten mal ein Fehler unterläuft.

Was ist versichert?

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Unrichtige Auskünfte
  • Falsche Prozess Führung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen
  • Fristversäumnisse
  • Unvollständige Auskünfte
  • Unterlassene Beantragung
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen versichert.

 

Die Versicherung ist besonders zu empfehlen für:

  • Immobilienbüros, Sachverständige, Unternehmensberater, Hausverwalter, Gutachter, Reisebüros, Dolmetscher, Buchhaltungsbüros, IT-Unternehmen, Gläubigerausschüsse, Auskunfteien, Rechtspfleger, Finanzbeamte, Krankenhäuser, Altenheime, Fachverbände, Werbeagenturen, Zeitungen, Auktionator, Bestattungsunternehmen, Vereine, Mediatoren

 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

  • Am höchstmöglich denkbaren Schaden orientiert
  • In der Regel zwischen 50.000,- € und einer Millionen €

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung
  • Die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

 

Schadenbeispiel:

Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg nach Dienstschluss noch einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Unterwegs traf sie Ihre Freundin, verschob den Gang zur Post und lies das Schreiben noch drei Tage in Ihrem PKW liegen. Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.

 

M&L Tipp:

Die Rückwärtsversicherung deckt Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind ab.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Das könnte noch zu Ihnen passen