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Basis-Rentenversicherung

Basis- Rentenversicherung

Basis- Rentenversicherung

- Altersvorsorge mit Steuervorteil -

Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basis-Rente auch Rürup-Rente genannt.

Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast.

Wer kann die Basis-Rente bzw. Rürup-Rente abschließen?

  • Selbständige
  • Arbeitnehmer          
  • Freiberufler
  • Beamte
  • Senioren
  • Nicht Erwerbstätige

 

Welche Vorteile hat die Basis-Rente:

  • Sie können mit der Basis-Rente staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen
  • Ledige können 25.046,- Euro und Verheiratete 50.092,- Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen
  • Ihr Rentenbezug kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen
  • Insolvenz-/Pfändungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
  • Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) kann häufig als Zusatzbaustein integriert werden
  • klassische oder individuelle Fondsanlage möglich
  • flexible Zuzahlungen möglich

 

Welche Nachteile hat die Basis-Rente:

  • keine Kapitalauszahlung möglich
  • keine Vererbbarkeit an Dritte
  • Besteuerung der Rente im Alter

 

Hier der steuerliche Vorteil:

Die eingezahlten Beiträge zur Rürup Rente, können im Jahr 2020 zu 90% steuerlich abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich Jahr für Jahr um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 100% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. (2021 92%, 2022 94% usw.) Ab 2025 ist der Rürup Rente Steuervorteil somit maximiert.

 

2 Beispiele:

Beispiel 1: Ledige, nicht rentenversicherungspflichtige Gesellschafter-Geschäftsführerin (GGF), Bruttoarbeitslohn 75.000,- €, Direktversicherung nach §40b EStG vorhanden:

Fiktiver Beitrag zur GRV: 75.000,- € maximal 62.400,- € x 18,7% = 11.669,- €
Gesamtfreibetrag (2015) 22.172,- €./. 11.669,- € = 10.503,- € übriger Freibetrag

Der maximal steuerlich sinnvolle Betrag den die Geschäftsführerin (GGF) in eine Rürup Rente einzahlen sollte, liegt somit bei 10.503,- €.

 

Beispiel 2: Verheiratet, nicht rentenversicherungspflichtiger Vorstand einer AG, Bruttoarbeitslohn 150.000,- €, Unterstützungskasse vorhanden, Ehegattin sozialversicherungspflichtig angestellt, Brutto 25.000,- €, gemeinsame Veranlagung:

Fiktiver Beitrag zur GRV: 150.000,- € maximal 62.400,- € x 18,7% = 11.669,- €
Realer Beitrag der Ehegattin: 25.000,- € x 18,7% = 4.675,- €
Gemeinsamer von den Eheleuten ausgeschöpfter Betrag: 11.669,- € + 4.675,- € = 16.344,- €

Gesamtfreibetrag Ehegatten (2015) 44.344,- €./. 16.344,- € = 28.000,- € übriger Freibetrag

Der maximal steuerlich sinnvolle Betrag, den der Vorstand in eine Rürup Rente einzahlen sollte, liegt somit bei 28.000,- €, vorausgesetzt auch zukünftig ist eine gemeinsame steuerliche Veranlagung der Ehegatten geplant.

 

STRATEGO - Fazit: Lohnt sich die Rürup-Rente?

Eine Rürup-Rente ist nur für bestimmte Gruppen wie Gutverdiener und Selbstständige sinnvoll - für diese war sie ursprünglich auch gedacht. Angestellte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen profitieren wahrscheinlich stärker von der durch direkte Zulagen geförderten Riester-Rente.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme und prüfen gerne Ihre persönlichen Voraussetzungen.

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