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Betriebliche Kranken-Versicherung

Betriebliche-Kranken

Betriebliche Krankenversicherung

- Ein Bonus für die Mitarbeiter & Ihre Firma -

Dass die Zahl der Arbeitnehmer abnimmt und dass die Belegschaften älter werden, müssen immer mehr Firmen schmerzlich erfahren. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein einfach installierbares, hervorragendes Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter, da die Motivation gesteigert und die Verweildauer im Krankenstand gesenkt wird. Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zur Firma kann durch die kollektive Krankenergänzung gesteigert werden. Durch eine betriebliche Krankenversicherung bieten Sie den MitarbeiterInnen einen echten Mehrwert, den diese so auf dem Markt - aufgrund der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen - vielleicht gar nicht mehr bekommen können. Da Ihre Mitarbeiter hier einen konkreten praktischen Nutzen - bei keiner oder nur einer geringen finanziellen Belastung - haben, führt die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten!

Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzkrankenversicherung, die über das Unternehmen abgeschlossen wird. Die Mitarbeiter sind die versicherten Personen. Sie besteht aus verschiedenen privaten Zusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse ausbauen. Zum Leistungsumfang gehören z. B. der Zahnzusatz, Zuschüsse für Sehhilfen und zum Krankentagegeld sowie Chefarztbehandlungen im Krankenhaus.

Auch Tarife mit einem jährlichen Budget für zahlreiche Gesundheitsleistungen sind möglich!

 

Warum ist die betriebliche Krankenversicherung Interessant?

Die betriebliche KV zählt heute zu den wichtigsten Personalzusatzleistungen für Arbeitnehmer.

  • Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung. Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter zu einer besseren Gesundheitsvorsorge verhelfen zeigen soziale Verantwortung sowie Wertschätzung gegenüber dem Mitarbeiter. Nachhaltig wird dadurch eine Bindung und Motivation der Belegschaft erzeugt.
  • Mittel zur Mitarbeitergewinnung. Bei der Personalgewinnung spielt auch die betriebliche Krankenversicherung eine immer wichtigere Rolle.
  • Ersparnis. Eine betriebliche Krankenversicherung ist als Betriebsausgabe absetzbar. Und solange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 44 Euro liegen, sind diese steuerfrei.

 

Top Gründe für die betriebliche Krankenversicherung

  • Keine Gesundheitsprüfung für alle Mitarbeiter sowie die Geschäftsführung
  • Somit Versicherungsschutz trotz Vorerkrankungen – ohne Wartezeiten!
  • Gesunde Beschäftigte, somit weniger Fehlzeiten
  • Verbesserung der Arbeitszufriedenheit, senkung von Fluktuation
  • Wettbewerbsvorteil, Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
  • Kostensenkung durch niedrigeren Krankenstand
  • Verwaltungsarmes Handling
  • bis zu 44 Euro im Monat als steuerfreier Zuschuss möglich
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanziert möglich
  • Angehörige sind mitversicherbar

 

STRATEGO - Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) die bKV noch wenig verbreitet ist. Sichern Sie sich heute schon einen echten Wettbewerbsvorteil !
  • mehr als 75 % der GKV-Versicherten über keine Zusatzversicherung verfügen
  • die betriebliche Krankenversicherung schon ab 5 Mitarbeitern möglich ist.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme! 

Unsere Empfehlung an Sie

 

Krankheitsbedingte Ausfallzeiten steigen mit zunehmendem Alter, dies führt zu einem erheblichen Produktivitätsverlust und zu einer Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten. Wer heute mit einer betrieblichen Krankenversicherung dagegen steuert, kann diese Effekte deutlich mindern. Zusätzlich binden Sie Ihre Mitarbeiter langfristig.

Die konkrete Ausgestaltung der betrieblichen Krankenversicherung obliegt dem Arbeitgeber. Analog zur bAV sollten auch bei der bKV alle Rahmenbedingungen (Spielregeln) in der betrieblichen Versorgungsordnung festgelegt werden!

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