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Direktversicherung

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Direktversicherung

Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig ! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig !

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge Interessant ?

  • Rechtsanspruch erfüllt. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
  • Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung. Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.
  • Mittel zur Mitarbeitergewinnung. Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z. B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Sie Ihr Unternehmen fit für den „War for Talents“.
  • Bilanzneutral und gut kalkulierbar. Eine Direktversicherung verhält sich bilanzneutral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert werden. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig.
  • Ersparnis. Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge auf die abgeführten Beiträge zur Direktversicherung bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (2020: 276 Euro monatlich). Beiträge, die Sie als Arbeitgeber freiwillig zuschießen, sind Betriebsausgaben.
  • Zuschusspflicht für Arbeitgeber. Seit 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Verträge 15% des umgewandelten Sparbetrags als Arbeitgeberzuschuss einbezahlt werden. Für bereits bestehenden Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese neue Zuschusspflicht ab 2022. Bestehende Versorgungszusagen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bereits vorsehen, erfüllen diese Neuverpflichtung zum Zuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Dies raten wir immer zu prüfen!
  • Flexible Produktauswahl. Sie bzw. Ihre Mitarbeiter können aus einer Vielzahl von Direktversicherungstarifen auswählen - von klassischer Kapitalanlage bis zur Anlage in Fonds.

 

Top Gründe für die Direktversicherung

  • Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
  • Imageverbesserung
  • Motivation und Mitarbeiterbindung
  • Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
  • Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Zuschüsse
  • Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart
  • Bilanzneutral und gut kalkulierbar
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Flexible Produktauswahl
  • Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters

 

STRATEGO - Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • es eine Förderung für Geringverdiener gibt ? Zahlen Sie einen Beitrag zwischen 240 Euro und 960 Euro jährlich ein, erhalten Arbeitgeber 30 % des Beitrags zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Lohnsteuerverrechnung erstattet.
  • es eine Minijob-Rente gibt ? Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 450 € im Monat nicht überschreiten.
  • das vermögenswirksame Leistungen (AVWL), wenn Sie für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden, steuer- und sozialversicherungsfrei sind !

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Empfehlung an Sie

Betriebliche Versorgungsordnung

Die konkrete Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge obliegt dem Arbeitgeber. In einer betrieblichen Versorgungsordnung sollten alle Rahmenbedingungen (Spielregeln) zur bAV festgelegt werden!

Eine Versorgungsordnung sorgt für Klarheit und beide Parteien kennen ihre Rechte, Arbeitgeber minimieren ihre Haftungsrisiken im Bereich der bAV!

 

Entgeltumwandlungserklärung

Die Entgeltumwandlungserklärung bildet die rechtliche Grundlage für die Gehaltsumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge. Stellen Sie sicher, dass bei jedem Mitarbeiter (der Gehalt umwandelt) eine entsprechende Erklärung vorliegt!

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