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Riester- Rentenversicherung

Riester- Rentenversicherung

Riester- Rentenversicherung

 

- "Geschenke" vom Staat -

Staatlich gefördert in den Ruhestand

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig! Rente

Wer kann „Riestern“?

  • Riestern darf, wer verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt
  • Zu dieser Gruppe zählen alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind.
  • Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Eheleute, sofern einer von ihnen Anspruch auf Förderung hat.
  • Auszubildende, Erziehende und Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • Beamte, Richter oder Berufs- und Zeitsoldaten, auch wenn Sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

 

Lohnt sich „Riestern“?

Riester-Verträge lohnen sich vor allem, weil der Staat die Vorsorgepläne bezuschusst. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Wenn Sie genug einzahlen, beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 175 Euro (seit 2018), die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. 

 

Ist die Riesterrente sinnvoll?

Die Riester-Rente ist für die meisten eine gute Möglichkeit, privat fürs Alter vorzusorgen - insbesondere für Familien mit Kindern, Geringverdiener und gutverdienende Singles. Für Familien mit Kindern lohnen sich vor allem die Zulagen, auf die unabhängig von Einkommen Anspruch besteht.

 

Welche Zulagen gibt es?

  • Grundzulage: 175 Euro jährlich
  • Berufseinsteigerbonus: 200 Euro (einmalig bei einem Abschluss jünger als 25 Jahre)
  • Kinderzulage liegt abhängig vom Geburtsjahr des Nachwuchses bei 185 Euro oder 300 Euro jährlich; wird nur für kindergeldberechtigte Kinder gezahlt; erhält der Elternteil, der das Kindergeld bekommt

 

Wie funktioniert die Förderung?

  • Die Zulagen müssen jährlich vom Versicherer bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden. Dazu müssen Sie bei ihm einen Antrag stellen. Alternativ können Sie dem Anbieter eine Vollmacht für einen Daueranlagenantrag erteilen, sodass dieser jedes Jahr automatisch Ihren Zuschuss beantragt.
  • Darüber hinaus können die Beiträge in der Anlage AV in der Steuererklärung geltend gemacht werden – bis zu 2.100 Euro im Jahr. Übersteigt der sich dadurch ergebene Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen, vermerkt das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung.

 

Welche Formen der Riester gibt es?

  • Klassische Riester- Rente
  • Fondsgebundene Riester-Rente
  • Riester Fondssparplan
  • Riester-Banksparplan
  • Wohn-Riester

 

STRATEGO - Tipp: Wussten Sie schon, dass...

Sie zu Rentenbeginn die Möglichkeit haben, sich bis zu 30 Prozent Ihres aufgebauten Riester-Polsters auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Der Rest erfolgt als lebenslange monatliche Rentenauszahlung.

 

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