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Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig! Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Aus diesem Grund funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente nur eines Rentners finanziert, bezahlen heute diese drei Einzahler bereits für zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig .(Stichwort: Zinseszins-Effekt)!

Übrigens sollten nicht nur Normalverdiener zusätzlich vorsorgen. Gerade z.B. Fach- und Führungskräfte haben eine große Lücke, da sie nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und darüber hinaus keine weiteren Rentenansprüche aufbauen.

 

Was ist eine Unterstützungskasse, auch " U-Kasse " genannt ?

Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich besonders für Gutverdiener, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen. Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen und können unbegrenzt steuerfreie Beiträge einzahlen.

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie dient einzig und allein der Erbringung von betrieblichen Altersvorsorgeleistungen. Die Unterstützungskasse schließt zur Sicherung der Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Die zugesagten Leistungen der Unterstützungskasse und der Leistungsumfang der Rückdeckungsversicherung sind stets gleich hoch, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Finanzierungslücke besteht. Man spricht hier von einer sog. kongruenten Rückdeckung.

Die Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert erfolgen.

 

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse Interessant?

  • Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung. Arbeitgeber, die Ihre Leistungsträger zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung sowie Wertschätzung gegenüber dem Mitarbeiter. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.
  • Mittel zur Mitarbeitergewinnung. Bei der Personalgewinnung spielt eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle.
  • Ersparnis. Zahlungen des Arbeitgebers an die Pensionskasse sind Betriebsausgaben

 

Top Gründe für die Unterstützungskasse

  • Für die zugesagten Versorgungsleistungen sind keine Pensionsrückstellungen zu bilden.
  • Zahlungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben (§ 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c EStG).
  • Verwaltungskosten, die an die Unterstützungskasse gezahlt werden, und Beiträge an den PSV sind ebenfalls Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG).
  • Die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse haben für den Arbeitnehmer keine lohnsteuerlichen Auswirkungen.
  • Höheres Versorgungsniveau als bei anderen Durchführungswegen absicherbar.
  • Während der Ansparphase sind die eingezahlten Beiträge Pfändungs- und Hartz-IV-sicher.
  • Kapitalauszahlungen können steuergünstig über die 1/5-Regelung ausgezahlt werden. 

 

STRATEGO - Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • die Unterstützungskasse der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist.
  • die U-kasse ist eine gute Ergänzung nach der Direktversicherung.
  • die meisten Geschäftsführer und leitenden Angestellten die U-kasse nutzen.
  • in der Ansparphase die Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei bleiben.
  • gegen einen Aufpreis Risiken wie Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Todesfall abgesichert werden können.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Empfehlung an Sie

Besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) und leitende Angestellte, die über überdurchschnittliche Einkünfte verfügen und deshalb auch eine höhere Alters- und Hinterbliebenenversorgung benötigen, bietet sich als Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung (bAV) die rückgedeckte Unterstützungskasse an.

In Zusammenarbeit mit dem Unternehmer sowie spezialisierten Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern sollte passend zum Geschäftsverlauf und Zielen der Firma die passende Vorsorge auswählt werden.

Die Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, wenn die Voraussetzungen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt sind und die Unterstützungskassenzusage betrieblich veranlasst ist.

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