Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig! Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Aus diesem Grund funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente nur eines Rentners finanziert, bezahlen heute diese drei Einzahler bereits für zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig .(Stichwort: Zinseszins-Effekt)!
Übrigens sollten nicht nur Normalverdiener zusätzlich vorsorgen. Gerade z.B. Fach- und Führungskräfte haben eine große Lücke, da sie nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und darüber hinaus keine weiteren Rentenansprüche aufbauen.
Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich besonders für Gutverdiener, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen. Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen und können unbegrenzt steuerfreie Beiträge einzahlen.
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie dient einzig und allein der Erbringung von betrieblichen Altersvorsorgeleistungen. Die Unterstützungskasse schließt zur Sicherung der Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Die zugesagten Leistungen der Unterstützungskasse und der Leistungsumfang der Rückdeckungsversicherung sind stets gleich hoch, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Finanzierungslücke besteht. Man spricht hier von einer sog. kongruenten Rückdeckung.
Die Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert erfolgen.
Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.
Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) und leitende Angestellte, die über überdurchschnittliche Einkünfte verfügen und deshalb auch eine höhere Alters- und Hinterbliebenenversorgung benötigen, bietet sich als Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung (bAV) die rückgedeckte Unterstützungskasse an.
In Zusammenarbeit mit dem Unternehmer sowie spezialisierten Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern sollte passend zum Geschäftsverlauf und Zielen der Firma die passende Vorsorge auswählt werden.
Die Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, wenn die Voraussetzungen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt sind und die Unterstützungskassenzusage betrieblich veranlasst ist.